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BVfK-Wochenendticker
4. Februar 2023
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Sehr schlecht !! Hier würde ich NIE WIEDER ein Auto kaufen.

Sterne sind – ertragsrelevant

Sterne kaufen oder belohnen – wo ist die Grenze?

Qualitäts-Autohändler 2023 - Sternesammeln mit der neuen Händlerauszeichnung

Negativität im Netz – das können Sie tun

BVfK Fahrzeuggesuche – gesucht, gefunden!

Hinweis zur Warnmeldung im BVfK-Wochenendticker vom 7. Januar 2023

Das BVfK-Übergabeprotokoll: Die Fahrzeugauslieferung sorgfältig dokumentieren!

Autorechtstag Aktuell: Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Sehr schlecht !! Hier würde ich NIE WIEDER ein Auto kaufen. Beim Kauf wurde mir eine 12-monatige Gewährleistung versprochen, auch nach mehrmaligem Nachfragen wurde dies immer wieder bestätigt, es seien auch Verschleißteile (wie z.B Bremsen usw.) inbegriffen. Bei der Übergabe wurde mir gesagt, dass der Wagen komplett durchgecheckt und auch die Bremsen neu gemacht wurden. Nach 1.500 km (ca. 5 Monate nach Kauf) mussten die Bremsen erneuert werden. Nach mehrmaligem anrufen wurde ich endlich zum Sachbearbeiter durchgestellt, dieser erklärte mir, dass Verschleißteile nicht in der Gewährleistung enthalten sind (wurde mir aber beim Kauf zugesichert). Aber oke, habe ich so akzeptiert. Aber jetzt nicht mal ein Jahr nach Kauf, taucht plötzlich ein Fehler bezüglich der Kupplung auf. Das kann definitiv nicht sein, dass das Auto nach 10 Monaten eine neue Kupplung braucht !! Ich habe wieder angerufen dort und wurde nur abgewimmelt, das dies nicht unter die Gewährleistung fällt, was bitte fällt dann unter Gewährleistung ????? Bei dem Telefonat wurde mir dann plötzlich gesagt, dass die Frist für die Verschleißteile nach 6 Monaten abläuft und deswegen die Gewährleistung nicht in Anspruch genommen werden kann. Diese 6 Monate sind weder bei der Vertragsunterzeichnung noch beim ersten Telefonat erwähnt worden, demnach hätten ja die Bremsen (5 Monate nach Kauf) übernommen werden müssen. Daraufhin kommen auch nur Ausreden und man wird abgewimmelt. Eine riesige Frechheit das Ganze !

Antwort vom Inhaber:

Sehr geehrte Fam. B, als erstes möchte ich erwähnen, dass ich verstehe, dass sie verärgert sind nach einem Mangel an einem gekauften Fahrzeug. Eine 12 Monatige Gewährleistung ist natürlich beim Kauf dabei, dies ist auch gesetzlich verankert! Wie Sie auch überall nachlesen können beinhaltet diese gesetzliche Gewährleistung weder Verschleißteile, noch Öle oder Fluide. Leider zählen sowohl die Bremsen, als auch die Kupplung zu den Verschleißteilen. Auch eine Herstellerseitige Neuwagengarantie übernimmt keine Verschleißteile und Fluide. Wir haben nur das Problem, dass Sie ja schon einige Kilometer gefahren sind und dann kann es schon vorkommen, dass das ein oder andere fällig ist. Ich hatte Ihnen ja angeboten, dass Sie zu uns kommen und wir Ihr Auto prüfen, uns das ansehen und dann entscheiden was wir machen können. Leider sind Sie nicht auf mein Entgegenkommen eingegangen und haben den Vorschlag abgeschlagen. Aufgrund dessen finde ich Ihre Rezension in der Art nicht fair. Ich kann Ihnen nur nochmals anbieten zu uns zu kommen, damit wir uns das ansehen können und die Reparatur so kostengünstig wie möglich durchzuführen.


Abgesehen von den konkreten Umständen und rechtlicher Bewertung wirft dieser Dialog viele Fragen auf. Eine davon: Was muss sich ein redlicher Kaufmann alles anhören, was muss er über sich im Internet alles lesen? Oder: Wie muss er sich fühlen, wenn er dann immer noch geduldig erklärt und aufklärt – über Dinge, die eigentlich selbstverständlich sind und wo er sich fragen muss, wer hat diesen Menschen eigentlich vermittelt, dass ein Gebrauchtwagen wie neu sein muss und ein Händler dafür da ist, jegliches Autolebens-Risiko abzufedern, wenn es sich realisiert?

Doch die Aufregung hilft nicht weiter. Wem keine wohlstandbringende Hochzeit oder ein Lottogewinn ins Haus steht, der muss den Ärger aushalten und reagieren. Geduldig und verständnisvoll sei empfohlen. Doch das rettet die mühsam erworbenen, mit Mausklick vernichteten Sterne nicht. Ignorieren sei nicht empfohlen, denn die Internet-abhängigen Menschen glauben daran. Was tun? Sterne kaufen? Zwielichtige Dienstleister offerieren Unterstützung bei der Reparatur des eigenen Images und der Demontage des guten Rufs der Konkurrenz gelichermaßen. Das geht natürlich nicht, doch ist es auch unlauter, zufriedenen Kunden nicht nur zu positiver Bewertung zu animieren, sondern diese auch zu belohnen?

Das ist zum einen eine rechtliche Frage, die für einen Verband, wie den BVfK von großer Bedeutung ist, der lt. Satzung verpflichtet ist, für lauteren Wettbewerb einzutreten und zudem auch noch als qualifizierter Wirtschaftsverband gemäß §8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb der Kontrolle des Justizministeriums (BMJ) unterliegt. Nun wäre es einfach, wenn es beim BMJ eine Liste geben würde, wo man eine Antwort auf diese Frage findet. Die gibt es ebenso wenig, wie eine gerichtliche Entscheidung darüber. Damit bleibt das übrig, was allem zu Grunde liegt: Das durchschnittliche Volksempfinden, was nicht nur die Verbraucherwahrnehmung, sondern auch die der Unternehmer widerspiegelt. Das wiederum befindet sich in einem regelmäßigen Wandel, woraus sich ergibt, dass man hierauf auch Einfluss nehmen kann.

Einig dürften sich Verbraucher und Unternehmen zum Beispiel darin sein, dass Lockvogel-Angebote unseriös sind. Um allerdings die Frage zu klären, ob das Belohnen guter Rezensionen fragwürdig ist, müsste man den gesamten Komplex Händlerbewertungen gründlich und vollständig betrachten. Das Ergebnis ist vielfach so weit von der Wirklichkeit entfernt, dass man sich fragen muss, ob hier nicht systematische Verbrauchertäuschung wie Unternehmerbeschädigung gleichermaßen betrieben wird.

Das Problem sind mehr die Sterne als der Inhalt, denn sie liefern im informationsüberfluteten Alltag auf die Schnelle die wesentliche Entscheidungshilfe, doch eine sachliche Richtigstellung ändert nichts an der versauten Sternequote. Die wirkt sich allerdings in jedem Fall negativ auf das Geschäft aus. Wer weniger als eine 4 vor dem Komma hat, erlebt je nach Geschäftskonzept erhebliche Einbußen. Hinzukommt noch, dass er u.U. mit Kollegen konkurriert, die sich fleißig der Möglichkeit bedienen, Sterne beim zwielichtigen Anbieter zu kaufen. Das ist auf jeden Fall unseriös, allerdings nur schwer zu bekämpfen, denn die von den Gerichten geforderten Beweise sind wesentlich schwerer beizubringen als bei einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe wegen nicht auf Anhieb zu findender Verbrauchs- und Emissionsangaben.

Daher ist aktives Sternesammeln angesagt, denn Nichtstun bedeutet, sich der Tatsache hinzugeben, dass der Mensch gerade im öffentlichen Raum mehr zur Kritik neigt, als seinen Autohändler zu loben. Da Nichtstun beim BVfK bekanntermaßen nicht vorkommt, hielten wir die Zeit für gekommen, dem Wettbewerb im Sternegeschäft eine neutrale und objektive Alternative zur Seite zu stellen. Denn Wettbewerbe sollten nicht nur im Sport die Sache der Verbände sein. Die Deutsche Fußballmeisterschaft wird schließlich vom DFB und nicht von Google oder mobile-de ausgetragen.

Das BVfK-Projekt Qualitäts-Autohändler (QAH) kann jedoch vorläufig nur ein Baustein im wohl unverzichtbaren Sterne-Managementkonzept sein und es stellt sich u.a. die Frage, wie redlich es ist, seine Kunden nicht nur zu positiven Bewertungen zu animieren, sondern dafür auch zu belohnen. Die Frage, ob es seriös ist, wenn ein Kfz-Händler eine positive Bewertung über sein Unternehmen im Internet durch ein Präsent oder Ähnliches belohnt, möchten wir gerne an die BVfK-Mitglieder stellen: >>> hier geht's zur Umfrage

Danke für´s Mitwirken an der gemeinsamen Aufgabe

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Qualitäts-Autohändler 2023 Sternesammeln mit der neuen Händlerauszeichnung

Das Bedürfnis im Handel nach Gütesiegeln steigt, um sich besonders im Netz positiv darzustellen. Auch der oder die vom Riesen-Autoangebot überforderte Autosuchende, wünscht sich Entscheidungshilfen. Doch nicht nur bei den unzählig angebotenen Fahrzeugen fällt die Entscheidung schwer, auch die Gütesiegel sind ebenso zahlreich, wie in den meisten Fällen wertlos. „Auszeichnungen kann man nicht kaufen, man muss sie sich verdienen!“ Mit diesem Anspruch gingen die BVfK-Projektentwickler daher ans Werk. Heute präsentieren wir Ihnen stolz das Ergebnis. Die neue Auszeichnung für freie Autohändler in Deutschland heißt: Qualitäts-Autohändler

>>> offizielle QAH-Webseite

>>> hier geht´s zum Sternesammeln
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Negativität im Netz – das können Sie tun

Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Online-Reputation eines Autohauses ist neben der Kundenzufriedenheit die Abwesenheit von negativen Bewertungen. Ein Großteil der Verbraucher vertrauen Online-Bewertungen genauso wie persönlichen Empfehlungen. Wie Sie gegenüber ihren Mitbewerbern und Konkurrenten abschneiden könnte davon abhängen, wie Sie Ihre Online-Reputation verwalten und wie Sie mit negativer Resonanz umgehen.

>>> weiterlesen
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BVfK Fahrzeuggesuche – gesucht, gefunden!

Sind Sie auf der Suche nach einem ganz bestimmten Fahrzeug, zum Beispiel für einen Kunden? Der AAgent24 – die Fahrzeugverwaltung für BVfK-Mitglieder – bietet Ihnen die praktische Möglichkeit, Fahrzeuggesuche an Ihre BVfK-Kollegen zu senden.

>>> weiterlesen
Info

Hinweis zur Warnmeldung im BVfK-Wochenendticker vom 7. Januar 2023

Auf die oben genannte Meldung (hier abrufbar) haben sich inzwischen Herr Christian Salinger sowie dessen Ehefrau, Frau Kathrin Salinger-Schmidt gemeldet. Nach deren Eingabe betreibt Frau Salinger-Schmidt unter der gemeinsamen Privatanschrift ein auf Frau Salinger-Schmidt angemeldetes Unternehmen, welches von der Inhaberin im geschäftlichen Verkehr als „CK Solution“ bezeichnet wird.

Laut der auf Kathrin Salinger-Schmidt ausgestellten Gewerbeanmeldung widmet sich die Firma ausschließlich der Vermittlung von Kraftfahrzeugen. Herr Salinger tritt laut eigener Aussage wiederum ausschließlich als Vermittler für das Unternehmen seiner Frau auf und erklärt, dort unentgeltlich stundenweise tätig zu sein. Ein Unternehmen namens „CK Solution“ findet auf der von Frau Salinger-Schmidt vorgelegten Gewerbeanmeldung keine Erwähnung, was rechtlich jedoch auch nicht verpflichtend ist.

Frau Salinger-Schmidt und Herr Salinger beteuern, dass alle angebotenen Fahrzeuge nach Bezahlung ausgeliefert werden und dass der Betriebssitz identisch mit der Privatanschrift beider Personen ist. Soweit diese Informationen zutreffen, dürfte es sich jedenfalls nicht um eine Scheinfirma im Sinne einer „Briefkastenfirma“ handeln.

Bekanntermaßen rät der BVfK zur Absicherung von Vorkassezahlungen. Diese kann zum Beispiel über die BVfK-Treuhandabwicklung erfolgen, die auch eine Vertragsprüfung enthält.
Infos anfordern > rechtsabteilung@bvfk.de
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Das BVfK-Übergabeprotokoll: Die Fahrzeugauslieferung sorgfältig dokumentieren!

Es sprechen aus Sicht des Händlers gute Gründe dafür, jede Auslieferung eines Fahrzeugs schriftlich zu begleiten. Hierdurch kann nicht nur beweiskräftig fixiert werden, mit welchem Zubehör, welchen Dokumenten und in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wird. Eine detaillierte Checkliste schließt es gleichzeitig nahezu aus, dass der Händler einen wichtigen Aspekt bei der Auslieferung übersieht. Durch fortlaufende technische Neuerungen an den Fahrzeugen steigt zudem das Bedürfnis nach einer gründlichen Einweisung des Kunden, auch um Defekte durch eine Fehlbedienung zu vermeiden. Das BVfK-Übergabeprotokoll ermöglicht dem Händler hierzu umfassende Aufzeichnungen.

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Autorechtstag Aktuell

Autorechtstag Aktuell: Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats

Gilt „rechts vor links“ auch auf dem Parkplatz und bei sich beidseitig verengender Fahrbahn? Gehört das Aufladen der ausgebauten Batterie eines Elektrorollers noch zum „Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs und unterliegt deshalb der Halterhaftung?
>>> weiterlesen
16. Deutscher Autorechtstag

16. Deutscher Autorechtstag – 20. März - 21. März 2023

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 20. März und 21. März 2023 statt. Hier können Sie sich anmelden:

>>> hier anmelden
BVfK-Kongress

BVfK-Kongress am 6. Mai 2023: Jetzt anmelden

Sicher Sie sich jetzt Ihren Platz beim BVfK-Kongress am 6. Mai 2023

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BVfK-Auktion powered by autobid

BVfK-Auktion – nächster Termin am 16. Februar 2023

Einliefern oder Mitsteigern! Am kommenden Donnerstag gilt es wieder, von der BVfK-Vorteilen bei der unserem
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 2. Februar 2023 um 17:00 Uhr.

Wer seine Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei
Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler
versteigern möchte, bitte Mail an auktion@bvfk.de schicken, oder anrufen: 0228-8540919.

Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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